Gerne bieten die Mitglieder des Vereins Bienen Waldenburg ihren Honig zum Verkauf an!

 

Siegelimker in Ihrer Nähe finden Sie unter

https://www.bienen.ch/themen/siegelimker.html

 

Siegelimker lassen ihre Imkerei jährlich durch den Betriebsprüfer prüfen.

Natürlich lassen auch andere ImkerInnen des Vereins ihren Honig durch den Betriebsprüfer prüfen.

 

Die Imker haben aufgrund des Lebensmittelgesetzes folgende Pflichten:

Die Pflicht zur Selbstkontrolle ist einer der wichtigsten Grundsätze des Schweizerischen Lebensmittelrechts. Sie gilt für alle, die Lebensmittel herstellen, behandeln, abgeben, einführen oder ausführen.

 

Pflicht zur Dokumentation

Die Pflicht zur Selbstkontrolle beinhaltet auch die Pflicht zur Dokumentation der Herstellung und Ernte.

 

Pflicht zur Rückverfolgbarkeit

Jeder Imkerbetrieb ist verpflichtet, ein Glas Honig à 250 gr. von jedem Warenlos, vollständig etikettiert und korrekt beschrifet (Siegelimker mit Siegel), während dreier Jahre zur Rückverfolgbarkeit aufzubewahren.

 

Zu beachten gilt es auch die Eidg. Informationen und Merkblätter auf www.bienen.ch.

Das Formular für die Honigerntekontrolle und die Selbstkontrolle ist unter Downloads ersichtlich.